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Ronsdorfer Verschönerungsverein | Situation L419
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gemäß § 3 UmwRG anerkannte
Umwelt- und Naturschutzvereinigung
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Von Ronsdorfern für Ronsdorfer, für 10,25 Euro im Jahr.

Spendenaufruf

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Gemäß unserer Satzung haben wir uns zum Ziel gesetzt, der Bevölkerung in der Nähe der Großstadt ein gepflegtes und unantastbares Erholungsgebiet zu erhalten. Der Vorstand ist mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln diesem Zweck verpflichtet. Er hat insbesondere eine nachteilige Veränderung der Größe oder der Funktion des vereinseigenen Waldgeländes zu verhindern.

Bereits seit der Vorplanung, Mitte der 2.000er Jahre, haben wir uns soweit möglich, konstruktiv an der Planung zum Ausbau der L419 beteiligt. Bei der Prüfung der Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2017 mussten wir leider feststellen, dass unsere Belange und aufgezeigten Alternativen nicht berücksichtigt wurden. Auch unsere Einwände bei den Offenlegungen der Planfeststellungsunterlagen sowie beim Erörterungstermin fanden kein Gehör. Nun haben wir von der Bezirksregierung Düsseldorf, erfahren, dass das Planfeststellungsverfahren in die sogenannte „Beschlussfassung“ übergeht. Es wird also in absehbarer Zeit der Planfeststellungsbeschluss „Zum Ausbau der L419 (Parkstraße) von Lichtscheid bis Erbschlö“ erteilt. Mit dem Planfeststellungsbeschlusses wird das Baurecht für einen Straßenausbau erteilt, der zu einem Großteil die Erholungs- und Biotopfunktion der Ronsdorfer Anlagen vernichtet und darüber hinaus die Lebensqualität im Wuppertaler Süden vermindert.

Als letzte Möglichkeit bleibt uns nun nur noch der Klageweg. Zur Vorbereitung und Durchführung der Klage benötigen wir 50.000 €, die wir ohne Ihre Unterstützung nicht aufbringen können. Bitte tragen Sie mit einer Spende auf das eigens hierfür eingerichtete Konto dazu bei, die angestrebte Klage zu ermöglichen:

Ronsdorfer Verschönerungsverein
Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE71 3305 0000 0075 7064 32
Stichwort: Klage L419

Bitte geben Sie für eine eventuelle Rückerstattung auch Ihre Adresse an

Wir versichern, dass die Spendengelder ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Klage verwendet werden. Sofern keine Klage erfolgt, oder am Ende des Verfahrens Gelder übrigbleiben, werden wir diese anteilig zurückerstatten. Ebenso versichern wir, dass wir keine anderweitigen Vereinsgelder für die Klage verwenden werden.

Nachstehend können Sie die Einwände des Ronsdorfer Verschönerungsvereins zum Planfeststellungsentwurf L419 Ausbau in Wuppertal und die Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz lesen

Einwände des Ronsdorfer Verschönerungsvereins

Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

 


Wissenswertes

Seit Jahrzehnten wird schrittweise der autobahnähnliche Ausbau über die jetzige L418 und L419, der sogenannten Südtangente, verfolgt. Die neue Trasse soll die A 46 vom Sonnborner Kreuz mit der A 1 in Höhe des Autobahnanschlusses Wuppertal Ronsdorf verbinden. Ein Baustein hievon ist der vom Land NRW geplante Ausbau der L 419 von Lichtscheid bis Erbschlö. Dieser ca. 2,3 km lange Straßenabschnitt soll auf 4 bis 6 Fahrspuren ausgebaut werden. Die Staubenthaler und Erbschlöer Straße werden unter der neuen Straße hindurchgeführt. Hier sind trogähnliche Brückenbauwerke vorgesehen. Zur angrenzenden Bebauung werden bis zu 6 m hohe Lärmschutzwände errichtet. Im Jahr 2017 wurden hierfür 53 Mio.€ Baukosten veranschlagt.

Nach der Fertigstellung soll die L418 / L419 zu einer Bundesfernstraße hochgestuft werden. Zeitgleich wird mit der Planung für den Anschluss an die A 1 begonnen. Damit dieses Autobahnkreuz funktioniert, sind Brückenbauten erforderlich, welche die Otto Hahnstraße und die A 1 überqueren. Dieses Vorhaben plant die Bundesrepublik Deutschland.

Im Bereich unserer Ronsdorfer Anlagen sieht der Straßenausbau wie folgt aus:

Was bedeutet der Straßenausbau für die Ronsdorfer Anlagen?

Was bedeutet der Straßenausbau für die Ronsdorf?

Was bedeutet der Straßenausbau für Wuppertal?

 


Die Klage

Zur Vorbereitung haben wir uns im Mai 2022 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW als Umwelt- und Naturschutzverband anerkennen lassen. Hierdurch erhalten wir das Verbandsklagerecht und wir können die Klage auch auf Dinge, die uns nicht unmittelbar betreffen erweitern. 

Für die Vorbereitung und Durchführung der Klage haben wir die renommierte, auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte, Hamburger Anwältin Dr. Roda Verheyen von den Rechtsanwälten Günther beauftragt.

 

Heltorf 2013